Was ist eine Reifen-Fabrikatsbindung?

Die Reifen-Fabrikatsbindung

Die Reifen-Fabrikatsbindung besagt, dass ein Hersteller von Autos für seine Modelle nur bestimmte Reifenfabrikate zulässt. Gerade Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart Geschwindigkeiten erreichen, die über 200 km/h liegen, sind auf diese spezielle Empfehlung des Herstellers angewiesen. Bei diesen Fahrzeugen sind in der Regel Reifen zu finden, die mit der Typisierung W oder ZR gekennzeichnet sind. Welcher Reifentyp beziehungsweise welches Fabrikat vom Hersteller vorgesehen sind, findet sich im Kfz-Schein wieder oder wird bei einer Umrüstung in einem sogenannten Rädergutachten von einem Sachverständigen aufgeführt.

Gilt diese noch

Die Fabrikatsbindung an sich ist jedoch im Jahre 2000 aufgrund eines Beschwerdeverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgehoben worden. Seit dem 01.03.2000 wird darauf verzichtet, die Reifenempfehlungen und-vorgaben der Hersteller im Kfz-Schein einzutragen. Eintragungen, die noch vorhanden sind, haben mit dem gleichen Datum ihre Wirksamkeit verloren. Man kann sie allerdings noch als Empfehlung des Herstellers betrachten. Der Grund für dieses Verfahren und die Begründung, die zur Abschaffung geführt haben, sind durch die Europäische Kommission mit der Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse auf dem europäischen Markt entschieden worden.

Die Aufhebung der Fabrikatsbindung gilt grundsätzlich für alle Reifentypen im Bereich der Pkw, Transporter und Nutzfahrzeuge und umfasst alle Geschwindigkeitsbezeichnungen. Für den Fahrzeughalter ergeben sich hieraus einige Konsequenzen. Der Halter ist somit nicht mehr dazu gezwungen, bestimmte Reifenfabrikate zu verwenden oder bei Nutzung eines anderen Fabrikats ein entsprechendes Sachverständigengutachten einzuholen. Allerdings muss der Halter Sorge dafür tragen, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges durch andere Reifenfabrikate nicht beeinträchtigt wird. Sollte er sich hierüber nicht ausreichend informieren, so handelt er grob fahrlässig und kann im Falle eines Unfalles sogar seinen Versicherungsschutz verlieren.

Von dieser allgemeinen Regelung ausgeschlossen sind die sogenannten ZR-Reifen. Für diese sind die Freigabe des Herstellers und der Eintrag in den Papieren weiterhin noch notwendig.

Was sind ZR-Reifen

ZR-Reifen sind solche, die für Geschwindigkeiten über 240 km/h ausgelegt sind. Durch die Kennzeichnung ZR wird die Angabe R für Radialreifen ersetzt. Die Bezeichnung gibt an, dass ein solcher Reifentyp in Bezug auf die Tragfähigkeit und auch die Verwendung bei hohen Geschwindigkeiten geprüft ist. Die Bezeichnung kann ab Geschwindigkeiten von 240 km/h erfolgen. Zwingend vorgeschrieben ist sie jedoch in dem Moment, in dem das Reifenmodell für eine Hochgeschwindigkeitsnutzung ab 300 km/h vorgesehen ist.

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