Informationen zur Tragfähigkeit von bestimmten Reifen
Reifen Tragfähigkeit für H-V-W-Y Reifen
Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit die in den Tabellen aufgeführten Reifentragfähigkeiten bzw. Tragfähigkeitskennzahlen gelten:
- Für Reifen mit Geschwindigkeitssymbol bis einschließlich H bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit
- Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V bei Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h
- Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W bis 240 km/h
- Für ZR-Reifen bei Höchstgeschwindigkeiten bis 270 km/h
- Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y und (Y) bei Höchstgeschwindigkeiten bis 270 km/h
Reifentragfähigkeit in % bei zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges einschließlich Toleranz von (ca.9km/h |
Geschwindigkeitssymbol (%) | |||
---|---|---|---|---|
H | V | W | Y | |
210 | 100 | 100 | 100 | 100 |
220 | — | 97 | 100 | 100 |
230 | — | 94 | 100 | 100 |
240 | — | 91 | 100 | 100 |
250 | — | — | 95 | 100 |
260 | — | — | 90 | 100 |
270 | — | — | 85 | 100 |
280 | — | — | — | 95 |
290 | — | — | — | 90 |
300 | — | — | — | 85 |
- ZR-Reifen ohne zusätzliche Betriebskennung sind nicht genormte Reifen. Ihre Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit sind beim Hersteller nachzufragen und müssen grundsätzlich in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Reifentragfähigkeit unter Berücksichtigung des Sturzwinkels
Um den Einfluss vom Sturzwinkel über 2° (bei maximaler Achslast) zu berücksichtigen, ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 km/h zusätzlich zu den in den nachstehenden Tabellen eine weitere Tragfähigkeitsreduzierung anzusetzen. Sie wird bestimmt durch lineare Interpolation zwischen den Werten 100% bei 2° Sturz 90% bei 4° Sturz. Generell soll der Sturzwinkel am Fahrzeug nicht größer als 4° sein. Für Fahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit über 270 km/h soll der Sturzwinkel inkl. aller Toleranzen nicht größer als 3° sein. Tragfähigkeiten und Fülldruck sind zwischen Reifen- und Fahrzeughersteller abzustimmen.
Reifentragfähigkeiten bei Spezialeinsätzen
- Die Tragfähigkeit zweier PKW-Reifen in Zwillingsanordnung beträgt das 1,85-fache der Tragfähigkeit des Einzelreifens
- An Wohnwagen und Anhängern mit Geschwindigkeit bis 80 km/h gilt für alle PKW-Reifen ein Tragfähigkeitszuschlag von 10% auf die maximale Tragfähigkeit (Fülldruck + 0,2 bar)
- Für Tragfähigkeitszuschlag für niedrige Geschwindigkeiten gilt: Die in den Reifentabellen angegebenen maximalen Tragfähigkeiten können an Kraftfahrzeugen mit niedrigen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten erhöht werden: Grundlage für die wirtschaftliche Reifenwahl sind 90% der maximalen Tragfähigkeit.
Tragfähigkeitszuschläge für niedrige Geschwindigkeiten:
KM/H |
Tragfähigkeitszuschlag |
Fülldruckerhöhung (bar) |
---|---|---|
60 |
10 % |
0,1 |
50 |
15 % |
0,2 |
40 |
25 % |
0,3 |
30 |
35 % |
0,4 |
25 |
42 % |
0,5 |