Winterreifen in Deutschland: Wann,Wie, Wo?

Die Frage nach der richtigen Bereifung von Kraftfahrzeugen beschäftigt alljährlich viele Autofahrer in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die veränderten Wetterbedingungen in den Wintermonaten – vor allem Glätte, Schneematsch und Eis – stellen hohe Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Zwar existiert in Deutschland keine starre Winterreifenpflicht für bestimmte Zeiträume, doch gibt es eine sogenannte „situative Winterreifenpflicht“, die das Fahren bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Reifen untersagt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar versicherungstechnischen Nachteilen rechnen. Zudem stellen sich viele Fahrzeughalter die Frage, wie es mit älteren M+S-Reifen aussieht, welche Übergangsfristen gelten und ob es Ausnahmen gibt.

Historische Entwicklung der Winterreifenpflicht in Deutschland
Bis vor einigen Jahren war das Thema Winterreifen in Deutschland deutlich weniger klar geregelt als heute. Vor Einführung der situativen Winterreifenpflicht im Jahr 2010 stützten sich viele Autofahrer lediglich auf unverbindliche Empfehlungen, etwa die bekannte „O-bis-O-Regel“, nach der von Oktober bis Ostern auf Winterreifen gesetzt werden sollte. Rechtlich bindend war dies jedoch nicht. Erst die Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Jahr 2010 schaffte Klarheit, indem sie die Verwendung von geeigneter Bereifung unter bestimmten Witterungsbedingungen zur Pflicht machte.

In den darauffolgenden Jahren wurden die Regelungen weiter verfeinert. Im Jahr 2017 trat eine erneute Anpassung der Vorschriften in Kraft. Diese machte die sogenannten „Altreifen“ mit M+S-Kennzeichnung, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden, zu einem speziellen Thema. Die Einführung des Alpine-Symbols (auch Schneeflockensymbol genannt) auf der Reifenflanke ist seitdem entscheidend, um einen Reifen als echten Winterreifen zu kennzeichnen. Diese Übergangsregelung wurde eingeführt, um Haltern älterer Reifen eine gewisse Frist zur Umrüstung zu gewähren und die Industrie auf neue Normen auszurichten.

Aktuelle rechtliche Bestimmungen: Die situative Winterreifenpflicht
In Deutschland gilt keine feste zeitliche Winterreifenpflicht. Stattdessen setzt der Gesetzgeber auf eine situative Regelung: Sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, müssen Fahrzeuge mit geeigneten Reifen ausgestattet sein. Diese verpflichtende Nutzung von Winter- oder Ganzjahresreifen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ist in § 2 Abs. 3a StVO festgeschrieben.

„Geeignete Reifen“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Reifen über das Alpine-Symbol (Schneeflockensymbol mit Bergpiktogramm) verfügen. Bis Ende 2017 reichte es aus, wenn die Reifen das M+S-Symbol trugen. Doch diese Kennzeichnung ist seit 2018 nicht mehr ausreichend, um einen Reifen eindeutig als wintertauglich zu qualifizieren. Vielmehr müssen neue Winterreifen seitdem das Alpine-Symbol aufweisen. Nur so ist garantiert, dass sie den neuen, strengeren Prüfnormen entsprechen und bei winterlichen Straßenverhältnissen die nötige Haftung bieten.

Ganzjahresreifen, die das Alpine-Symbol tragen, gelten ebenfalls als wintertauglich. Sie stellen eine Kompromisslösung dar, die Autofahrern erspart, zwischen Sommer- und Winterreifen zu wechseln. Allerdings sind Ganzjahresreifen nicht in allen Situationen so leistungsfähig wie reine Winterreifen.

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Übergangsfristen für M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol
Für Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden und nur die M+S-Kennzeichnung tragen, galt eine Übergangsfrist. Diese wurde eingeführt, um Autobesitzern ausreichend Zeit zu geben, ihre Fahrzeuge nachzurüsten. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Altreifen bis spätestens 30. September 2024 verwendet werden dürfen – sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Produktion den damals geltenden Bestimmungen entsprachen.

Diese lange Übergangsfrist sollte verhindern, dass Fahrzeughalter ihre bisher noch verkehrssicheren Winterreifen umgehend ersetzen müssen. Allerdings ist zu beachten, dass es bei der Nutzung von M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol seit dem 1. Januar 2018 strengere Haftungs- und Verantwortlichkeitsregeln gibt. Wer heute noch mit Altreifen unterwegs ist, tut dies zwar bis zum Ablauf der Frist theoretisch legal, doch bei Unfällen oder Versicherungsfragen können sich nachteilige Konsequenzen ergeben, falls die Bereifung nicht den winterlichen Bedingungen entspricht.

Autofahrer sind daher gut beraten, die verbleibende Zeit zu nutzen, um auf moderne, geprüfte Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol umzurüsten. Dies stellt nicht nur sicher, dass man den gesetzlichen Vorgaben genügt, sondern trägt auch maßgeblich zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer bei.

Bußgelder bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
Wer bei winterlichen Wetterbedingungen ohne geeignete Winterreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Liegt zusätzlich eine Verkehrsbehinderung vor, erhöht sich das Bußgeld auf mindestens 80 Euro. Kommt es gar zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall, steigt die Geldbuße weiter an. Hinzu kommen mögliche Regressforderungen seitens der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.

Diese Sanktionen verdeutlichen den Stellenwert, den der Gesetzgeber der situativen Winterreifenpflicht beimisst. Ziel ist es, durch geeignete Reifen die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. Im Vergleich zu anderen Verkehrsdelikten mögen die Bußgelder moderat erscheinen, doch die langfristigen Konsequenzen – von erhöhten Versicherungsbeiträgen bis hin zu strafrechtlichen Folgen bei Unfällen mit Personenschäden – können erheblich sein.

Ausnahmen und Sonderregelungen
Die Pflicht zur Verwendung von Winterreifen unter winterlichen Bedingungen gilt nicht für bestimmte Fahrzeugtypen wie beispielsweise landwirtschaftliche Fahrzeuge oder bestimmte Einsatzfahrzeuge. Auch Motorräder und Leichtkrafträder sind ausgenommen, da diese in der Regel bei extremen winterlichen Verhältnissen ohnehin nicht gefahren werden oder hierfür nicht ausgelegt sind.

Ferner kann die situative Winterreifenpflicht zu besonderen Problemen führen, wenn Autofahrer auf vereinzelt winterliche Bedingungen treffen, aber sonst Sommerreifen verwenden. Da die Regelung strikt an die tatsächlichen Wetter- und Straßenverhältnisse gebunden ist, kann es im Zweifel ratsam sein, lieber etwas früher auf wintertaugliche Reifen umzusteigen oder Ganzjahresreifen in Erwägung zu ziehen. Denn die Ausrede, man habe nicht mit winterlichen Bedingungen gerechnet, zählt im Ernstfall nicht.

Vergleich mit anderen europäischen Ländern
Die deutschen Vorschriften zur Winterreifenpflicht unterscheiden sich stark von den Regelungen in anderen europäischen Staaten. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass es teils feste Zeiträume, teils ebenso situative Regelungen gibt:

Österreich: Hier gilt eine verpflichtende Winterausrüstungspflicht für Pkw vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Es ist also ein Mix aus zeitlicher Vorgabe und situativer Pflicht. Wer ohne Winterreifen bei Schnee und Eis erwischt wird, muss mit saftigen Geldstrafen rechnen, die deutlich höher als in Deutschland ausfallen können.
Schweiz: Die Schweiz schreibt keine generelle Winterreifenpflicht vor. Allerdings kann das Fahren ohne geeignete Reifen als fahrlässig gewertet werden, was im Falle eines Unfalls Versicherungsprobleme und Strafen nach sich ziehen kann. Die Schweizer setzen stark auf die Eigenverantwortung der Fahrer.
Italien: In Italien variiert die Winterreifenpflicht von Region zu Region. In vielen norditalienischen Provinzen gelten von Mitte November bis Mitte April verpflichtende Ausrüstungsvorschriften. Wer in dieser Zeit ohne geeignete Reifen angetroffen wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Skandinavische Länder (z.B. Schweden, Finnland, Norwegen): Hier gibt es im Winterhalbjahr fest definierte Zeiträume, in denen nur mit Winterreifen oder zumindest mit Reifen mit ausreichender Profiltiefe gefahren werden darf. Diese Regelungen gehen auf die klimatischen Bedingungen in Nordeuropa zurück, wo strenge Winter mit viel Schnee und Eis die Norm sind.
Frankreich: Seit November 2021 gelten in bestimmten, besonders schneereichen Regionen (Départements) verpflichtende Winterreifen- oder Kettenregelungen für den Zeitraum vom 1. November bis 31. März. Wer ohne entsprechende Ausrüstung erwischt wird, muss mit Bußgeldern und Rückhalteanordnungen rechnen.
Im europäischen Vergleich ist die deutsche Regelung als liberal zu bezeichnen, da sie keinen festen Zeitraum vorschreibt, sondern ausschließlich auf die tatsächlichen Verhältnisse abstellt. Dies bietet zwar Flexibilität, verlangt jedoch von Autofahrern ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Wachsamkeit.

Übersichtliche Tabelle mit den wichtigsten Fakten

Aspekt
Deutschland
Österreich
Schweiz
Italien
Skandinavien
Übergangsfristen für M+S-Reifen
Bis 30.9.2024, wenn vor 2018 produziert
Kurze Übergangsregelungen
Nicht relevant
Regionsabhängig unterschiedlich
Sehr strenge Vorschriften, kaum Übergangsfristen
Fahrzeugspezifische Ausnahmen
Motorräder, spez. Einsatzfahrzeuge
Wenige Ausnahmen
Keine generelle Pflicht, daher kein
Vereinzelt Ausnahmen möglich
Kaum Ausnahmen

Export von Fahrzeugen mit autoexport-regional.de
Wenn es um den Export von Fahrzeugen, den Zustand von Reifen oder die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geht, ist autoexport-regional.de eine ausgezeichnete Adresse. Das Portal verfügt über umfassende Expertise in Bezug auf Reifen, Fahrzeugrecht und damit verbundene Exportbedingungen. Hier finden sowohl Privatpersonen als auch Händler und Werkstätten kompetente Beratung, aktuelle Informationen zu gesetzlichen Änderungen und praxisnahe Tipps zum richtigen Umgang mit den unterschiedlichen Reifentypen.

Die aktuell geltenden Bestimmungen rund um Winterreifen in Deutschland setzen auf die situative Verantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer. Anstatt starre Zeiträume zu definieren, müssen Autofahrer selbst beurteilen, ob winterliche Straßenverhältnisse vorliegen und entsprechende Reifen verwenden. Diese Regelung ist flexibel, kann aber für Unsicherheiten sorgen, wenn sich das Wetter abrupt ändert. Die Einführung des Alpine-Symbols für echte Winter- oder ganzjährig geeignete Reifen hat dazu beigetragen, Klarheit über die Tauglichkeit von Reifen zu schaffen und deren Qualität zu gewährleisten.

Die Übergangsfristen für ältere M+S-Reifen enden spätestens im September 2024, weshalb Fahrzeughalter unbedingt rechtzeitig über einen Austausch nachdenken sollten. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert Bußgelder und Punkte in Flensburg. Bei Unfällen drohen zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen.

Im europäischen Vergleich erweist sich die deutsche Regelung als relativ liberal, aber auch anspruchsvoll, was die Eigenverantwortung betrifft. Während Österreich, Skandinavien oder bestimmte Regionen Italiens starre Pflichten vorgeben, setzt Deutschland eher auf Flexibilität. In der Praxis bedeutet dies, dass Autofahrer stets die Wetterbedingungen im Blick behalten und lieber zu früh als zu spät auf wintertaugliche Reifen umstellen sollten. Modern ausgestattete Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol können eine komfortable Lösung darstellen, sofern deren Leistung den individuellen Fahrbedingungen entspricht.

Die stetige Weiterentwicklung von Reifenmaterialien und -technologien sowie fortlaufende Anpassungen der Rechtslage werden auch künftig dafür sorgen, dass das Thema Winterreifen relevant bleibt. Wer regelmäßig die Informationen bei spezialisierten Portalen wie autoexport-regional.de verfolgt oder sich beim ADAC sowie bei Fachwerkstätten beraten lässt, ist bestens gerüstet, um sicher und gesetzeskonform durch die kalte Jahreszeit zu kommen.

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