Winterreifenpflicht Deutschland
Die Winterreifenpflicht in Deutschland ist ein wichtiges Thema für alle Verkehrsteilnehmer. Sie dient dazu, die Sicherheit auf den Straßen im Winter zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. Doch was genau bedeutet die Winterreifenpflicht und wer muss sich daran halten? In diesem Artikel werden wir diese Fragen beantworten und alle relevanten Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereitstellen.
Gut zu Wissen:
Seit dem 1. Januar 2018 besteht eine gesetzliche Anforderung, dass neue Reifen nur als winterfest gelten, wenn sie das “Alpine”-Symbol tragen. Das Symbol zeigt einen Berg und eine Schneeflocke und gilt für sowohl Allwetterreifen als auch Winterreifen. Wenn diese Kennzeichnung vorhanden ist, ist der volle Versicherungsschutz im Winter gewährleistet.
Grundlagen der Winterreifenpflicht in Deutschland
Die Winterreifenpflicht in Deutschland ist gesetzlich geregelt und gilt seit dem Jahr 2010. Sie ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert und besagt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen auf den Rädern montiert sein müssen. Die Winterreifenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger.
Winterreifen müssen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke) und der Kennzeichnung “M+S” (Matsch und Schnee) gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung muss auf der Seitenwand des Reifens angebracht sein. Reifen ohne diese Kennzeichnung erfüllen nicht die Anforderungen der Winterreifenpflicht und dürfen nicht bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden.
Zeitraum der Winterreifenpflicht in Deutschland
Die Winterreifenpflicht in Deutschland gilt vom 1. November bis zum 31. März. Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann die Polizei jedoch auch außerhalb dieses Zeitraums die Verwendung von Winterreifen fordern. Die Winterreifenpflicht gilt auch dann, wenn es nur vereinzelt schneit oder die Straßen nur leicht vereist sind.
Konsequenzen bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht
Wer gegen die Winterreifenpflicht in Deutschland verstößt, muss mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Das Bußgeld beträgt 60 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Wenn durch den Verstoß gegen die Winterreifenpflicht eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht, kann das Bußgeld höher ausfallen und es können auch Fahrverbote verhängt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem Unfall, der auf die Verwendung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen zurückzuführen ist, der Fahrer des Fahrzeugs in der Regel eine Teilschuld trägt. Dies kann dazu führen, dass der Fahrer für einen Teil des Schadens haftbar gemacht wird.
Ausnahmen von der Winterreifenpflicht in Deutschland
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Winterreifenpflicht in Deutschland. Zum einen gibt es Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart oder Verwendung nicht für den Einsatz von Winterreifen geeignet sind, wie z.B. bestimmte Landwirtschafts- oder Baufahrzeuge. Zum anderen gibt es auch Regionen in Deutschland, in denen die Winterreifenpflicht aufgrund der Wetterverhältnisse nicht sinnvoll oder erforderlich ist. Diese Regionen sind in der Regel in den jeweiligen Landesverordnungen festgelegt.
Darüber hinaus gibt es auch eine Sonderregelung für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Wenn ein Fahrzeug mit Allradantrieb ausgestattet ist und auf allen vier Rädern Winterreifen montiert sind, muss es nicht unbedingt zusätzlich mit Schneeketten ausgestattet sein. In einigen Regionen, wie z.B. in den Alpen, kann die Verwendung von Schneeketten jedoch dennoch erforderlich sein.
Winterreifenpflicht bei Leasingfahrzeugen
Für Leasingfahrzeuge gilt ebenfalls die Winterreifenpflicht. Hierbei ist der Leasingnehmer verantwortlich dafür, dass das Fahrzeug mit den erforderlichen Winterreifen ausgestattet ist. In der Regel ist es auch im Leasingvertrag festgelegt, dass das Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen ausgestattet sein muss.
Tipps zur Verwendung von Winterreifen
Damit Winterreifen ihre volle Wirkung entfalten können, sollten sie regelmäßig auf Beschädigungen, Profiltiefe und Luftdruck überprüft werden. Eine ausreichende Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern ist notwendig, um eine gute Haftung auf Schnee und Eis zu gewährleisten. Auch der Luftdruck sollte regelmäßig überprüft werden, da zu niedriger Luftdruck die Leistungsfähigkeit der Winterreifen beeinträchtigen kann.
Es ist auch wichtig, dass Winterreifen auf allen vier Rädern des Fahrzeugs montiert werden, um eine optimale Haftung und ein sicheres Fahrverhalten zu gewährleisten. Wenn nur zwei Winterreifen montiert werden, kann dies zu einem instabilen Fahrverhalten und einem erhöhten Unfallrisiko führen.
Fazit
Die Winterreifenpflicht in Deutschland dient dazu, die Sicherheit auf den Straßen im Winter zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. Sie gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger. Winterreifen müssen mit dem Alpine-Symbol und der Kennzeichnung “M+S” gekennzeichnet sein und eine ausreichende Profiltiefe sowie den richtigen Luftdruck aufweisen. Verstöße gegen die Winterreifenpflicht können zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen, im Falle eines Unfalls kann der Fahrer auch für einen Teil des Schadens haftbar gemacht werden. Es ist wichtig, die Winterreifenpflicht ernst zu nehmen und für eine sichere Fahrt im Winter zu sorgen.
Winterreifenpflicht im Ausland
Winterreifenpflicht Belgien / Niederlande / Luxemburg:
Belgien, die Niederlande und Luxemburg gelten nicht unbedingt als Wintersportländer. Den-noch sollten Winterreifen montiert sein: In den bergigen Regionen an der deutschen Grenze ist Schnee vorprogrammiert, und in den anderen Teilen unserer westlichen Nachbarländer herrschen im Winter Minustemperaturen – ohne Winterreifen werden die Bremswege lang und länger. Eine Winterreifenpflicht gibt es nicht, Spikes sind verboten.
Winterreifenpflicht Dänemark:
Die Dänen kennen keine Winterreifenpflicht, doch die Umrüstquote ist hoch. Spikes sind erlaubt, haben aber keine Bedeutung im Straßenverkehr. Schon alleine wegen der niedrigen Temperaturen im winterlichen Dänemark sind Winterreifen bei der Einreise anzuraten.
Winterreifenpflicht Estland:
Winterreifenpflicht ist vom 1. Dezember bis Ende März – je nach Wetterlage kann die Winterreifenpflicht allerdings schon eher vorgeschrieben oder nach hinten verlängert werden. Spikes sind nicht zugelassen.
Winterreifenpflicht Finnland:
In Finnland gilt uneingeschränkt vom 1. Dezember bis Ende Februar Winterreifenpflicht, die seit 1999 auch ausländische Fahrzeuge einschließt.
Winterreifenpflicht Frankreich:
Winterreifenpflicht herrscht in Frankreich nicht, kann jedoch auf Gebirgsstraßen durch Schilder “pneus neige” angeordnet werden. Schneeketten können auf bestimmten Strecken obligatorisch sein. Pkw dürfen auch mit Spike-Reifen bestückt werden (von Anfang November bis Ende März, dann 90 km/h außerorts, 50 km/h innerorts). Eine Plakette am Wagen muss auf die Spikes hinweisen. Trotz fehlender Winterreifenpflicht: Gerade in den französischen Alpen sollte man auf keinen Fall ohne Winterreifen unterwegs sein.
Winterreifenpflicht Italien:
Es gibt streckenweise Winterreifenpflicht. Wer mit Spikes fahren möchte, muss sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten (90 km/h außerorts und 50 km/h innerorts). Der Winterurlaub in Italien sollte auf keinen Fall ohne Winterreifen angetreten werden.
Winterreifenpflicht in Lettland:
In Lettland gilt eine Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis Ende März.
Winterreifenpflicht Litauen:
Hier gilt die Winterreifenpflicht – vom 1. November bis 1. April.
Winterreifenpflicht Norwegen:
Für ausländische Fahrzeuge sind in Norwegen Winterreifen nicht zwingend vorgeschrieben, obwohl sie dringend empfohlen werden. Generell sind alle Autofahrer verpflichtet, ihre Fahrzeuge der Witterung angemessen zu bereifen und – wenn nötig – auch Schneeketten mitzuführen. An Winterreifen kommt man also auch in Norwegen nicht vorbei.
Winterreifenpflicht Österreich:
Für Österreich besteht eine Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 15. April, sobald Eis und Schnee oder Schneematsch auf der Straße liegen. Ein Winterreifen für alpine Regionen sollte neben der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von vier Millimetern eine weichere Lauffläche und ein spezielles Profil haben. Aktuelle Einzelheiten zur situativen Winterreifenpflicht, Schneekettenpflicht, Profiltiefe und Definition von Winterreifen in Österreich sind auf der Webseite des österreichischen Automobilclubs WWW.OEAMTC.AT zu finden!!!
Winterreifenpflicht Polen:
Winterreifen in Polen in den Wintermonaten zwingend vorgeschrieben.Im Land sind kaum Winterdienste ohne sichere Winterreifen ist man mit großem Risiko unterwegs.
Winterreifenpflicht Schweden:
Auch in Schweden sind Winterreifen in der kalten Jahreszeit für ausländische Fahrzeuge nicht vorgeschrieben, wohl aber für inländische. Von 01.Dezember bis 31.März! Ins Land der Elche ohne Winterreifen zu fahren, ist mit dem Auto nicht empfehlenswert, da viele Straßen nicht gestreut werden. Eine Schaufel darf nicht aus der Winterausrüstung fehlen.
Winterreifenpflicht Schweiz:
Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Dennoch ist die Verwendung von Winterreifen empfehlenswert, da im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen, eine Mithaftung in Betracht kommt. Die Schweizer Vollkaskoversicherung leistet in solchen Fällen nicht. Beim Steckenbleiben mit ungeeigneter Bereifung gibt es erhebliche Strafen. Schneeketten und Spikes sind optional, können aber auch durch Schilder vorgeschrieben werden (auch an Allrad-Fahrzeugen). Die meisten Autobahnen in der Schweiz dürfen nicht mit Spikes befahren werden. Mit Spikes gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h außerorts bzw. 50 km/h innerorts. Winterreifen gehören in der Schweiz also zum guten Ton.
Winterreifen Slowenien:
In Slowenien gilt vom 15. November bis zum 15. März eine Winterausrüstungspflicht. Dies bedeutet entweder Winterreifen oder Radialreifen mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern; nach slowenischem Gesetz reichen allerdings zwei Winterreifen pro Fahrzeug aus. Experten raten jedoch dringend dazu, rundum Winterreifen zu montieren.
Winterreifenpflicht Tschechien:
Eine Winterausrüstungspflicht besteht in Tschechien zwischen 01.November und 30.April, Verkehrsschilder “PKW mit Schneeflocke” weisen auf die Notwendigkeit hin. Ohne Winterreifen in die weiße Pracht nach Tschechien zu fahren, ist nicht anzuraten – kurze Bremswege, gute Seitenführung und Grip zum Anfahren sind eben nicht zu ersetzen.
Winterreifenpflicht und Versicherungen
Die eigene Haftpflichtversicherung muss nach einem Unfall den Schaden am gegnerischen Auto in jedem Fall zahlen – egal, ob der Unfall mit oder ohne Winterreifen verursacht wurde. “Auch die Kaskoversicherung kann sich nur dann der Zahlungspflicht entziehen, wenn mehrere erschwerende Faktoren zusammenkommen: Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand während der Fahrt mit dem Handy telefoniert und viel zu schnell mit Sommerreifen auf einer Winterfahrbahn unterwegs ist oder die Versicherung nachweisen kann, dass man trotz schon schwer verschneiten Straßen, vorsätzlich eine Fahrt mit Sommerreifen antritt. Mit so einem Verhalten, wird ja geradezu ein Unfall gefordert. Mit einem Regress des Versicherungsgeber kann dann sicher gerechnet werden.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit – siehe Haftungsausschluss im Impressum!
Paragraf 2 Absatz 3a StVO
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen“